Corona - Mitteilungszentrale

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Zusammenfassung der Corona Regeln bei der nass magnet GmbH

Bitte achten Sie darauf, dass sie die Geschirrspüler ausschließlich mit Programmen betreiben, die mit mindestens 60 Grad spülen. Außerdem waschen Sie sich bitte vor dem Ausräumen des Geschirrspülers unbedingt gründlich Ihre Hände.

Die Hände sind beim Betreten des Gebäudes mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Insbesondere beim Betreten des Pausenraums, betreten von Besprechungsräumen und nach dem Aufsuchen der sanitären Einrichtungen sind die Hände gründlich zu waschen.

nass magnet bietet allen Mitarbeitenden, die in dafür geeigneten Bereichen tätig sind, Homeoffice an. Es können aktuell bis zu fünf Homeoffice Tage in der Woche gemacht werden. Bei Unstimmigkeiten kann die Personalabteilung oder der Betriebsrat zur weiteren Klärung eingeschaltet werden.

Wenn Sie eines unserer Fahrzeuge aus dem Fahrzeug-Pool nutzen möchten, werden sie ab sofort bei der Fahrzeugübernahme zusätzliche Hinweise zum Nutzungsverhalten und zu Hygieneregeln bekommen. In den Fahrzeugen werden Desinfektionsmittel und Papiertücher zur Verfügung stehen, mit denen Lenkrad, Griffe und Armaturen nach Nutzung abgewischt werden müssen. Zudem liegen Müllbeutel bereit, um die Tücher und sonstigen Müll mitnehmen und entsorgen zu können.

Jeder Mitarbeitende hat die Möglichkeit, 2 x pro Woche einen Selbsttest durchzuführen. Die Selbsttests können weiterhin über die Vorgesetzten angefordert werden. Die Selbsttests sollten nach Möglichkeit zeitnah nach Entgegennahme durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie hierbei gewissenhaft die Durchführungsanleitung, die jedem Selbsttest beiliegt.

Wichtig: Bitte achten Sie dringend auf eine hygienische Anwendung der Tests. Führen Sie diese nicht in öffentlichen (Arbeits-)Bereichen durch und selbstverständlich auch dort nicht, wo Lebensmittel gelagert oder verzehrt werden.
Es besteht keine Verpflichtung, 2 x pro Woche einen Test durchzuführen.

Sollten Sie einen Test durchgeführt haben und sollte dieser ein corona-positives Ergebnis gebracht haben, beachten Sie bitte folgende Informationen über die Weitergabe:

  1. Meldung eines positiven Testergebnisses an die Gesundheitsbehörde
    Bei der Durchführung von Selbsttests weisen wir Sie darauf hin, dass Sie ein positives Testergebnis an ihren Hausarzt, die Gesundheitsbehörde oder der Corona-Hotline 0511 450 5555 melden sollen.
  2. Meldung eines positiven Testergebnisses an den Arbeitgeber
    Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie ein positives Testergebnis in jedem Fall unverzüglich an die Personalabteilung, zu Händen von Herr Andreas Gelking, melden müssen.

Unabhängig von der Anzeigepflicht, sind Sie bei einem positiven Testergebnis verpflichtet, Ihren Arbeitsplatz zügig zu verlassen oder -sollten Sie sich zu Hause getestet haben- den Weg zur Firma gar nicht erst anzutreten.

Anlage 3

„Hygiene-Tipps gegen Viren und Bakterien“

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